Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der A-Holz GmbH, Räbmatt 6, 6403 Küssnacht am Rigi, (nachfolgend „A-Holz“). 

Diese AGB finden auch Anwendung, wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ein Bezug auf diese AGB nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

 

2. Vertragsabschluss

 

Bestellungen werden schriftlich bestätigt. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch die A-Holz ist der Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen.
Für Missverständnisse bei telefonischer Bestellung kann keine Haftung übernommen werden. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung bei Erhalt sofort zu prüfen. Allfällige Fehler müssen der A-Holz umgehend gemeldet werden, andernfalls liegt das Risiko für fehlerhafte Lieferung beim Kunden.

Bei Stornierung oder Änderung von Aufträgen durch den Kunden, werden dem Kunden die bereits angefallenen Kosten verrechnet. 

 

 

3. Preise

 

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.a-holz.ch oder gemäss der separaten Offerte der Firma. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Offerten sind, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wird, ein Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

 

 

4. Lieferfisten

 

Lieferfristen beginnen ab Versand der Auftragsbestätigung zu laufen. Die A-Holz ist bestrebt, die bestätigten Liefertermine einzuhalten. Diese gelten nur als Richttermine.

Terminverzögerungen können insbesondere wetter-, produktions- oder transportbedingt auftreten. 

Andere Ansprüche wegen Terminverzögerungen werden wegbedungen.  

 

 

5. Bezahlung

 

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts zu verweigern.

 

 

5. Pflichten der Firma

 

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die A-Holz ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses publiziert sind oder waren.
Ein Grossteil der Dienstleistungen der Firma werden online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.

 

 

7. Pflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die A-Holz erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an die A-Holz.

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die A-Holz erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

 

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der A-Holz. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen. 

Die A-Holz ist bei Zahlungsverzug berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anzumelden. Der Kunde gibt diesbezüglich sein ausdrückliches Einverständnis dazu.

 

 

9. Lieferung und Ablad

 

Mangels abweichender Bestimmungen in der Auftragsbestätigung, erfolgen Lieferungen franko Hauptlager des Kunden. 

Bei reinen Warenlieferungen ist der Kunde für den Ablad der Ware verantwortlich. Es obliegt dem Kunden zu diesem Zweck die notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel zu besorgen. 

 

 

10. Übergang von Nutzen und Gefahr

 

Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. 

 

 

11. Prüfung der Lieferung und Leistung, Mängelrüge

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang der Lieferung zu prüfen und abzunehmen.

Ein allfälliger Mangel ist der A-Holz umgehend anzuzeigen. Es steht der A-Holz zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird.

Die Mängelrüge muss bei einer Lieferung in jedem Fall vor einer etwaigen Verarbeitung und innert 8 Tagen durch den Kunden erfolgen, ansonsten ist das Recht zur Rüge verloren gegangen.

 

 

Mangels umgehender schriftlicher Rüge, gelten Lieferungen und Arbeiten als ordnungsgemäss genehmigt.

 

 

12. Gewährleistung

 

Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Rüge, liefert A-Holz kostenlos Ersatz für das mangelhafte Holz. 

Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

 

 

13. Haftung

 

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

 

14. Datenschutz

 

Die A-Holz darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die A-Holz ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die A-Holz vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die A-Holz auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die A-Holz die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

 

 

15. Änderungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der A-Holz jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der A-Holz in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

 

16. Priorität

 

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

 

 

17. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

 

18. Vertraulichkeit

 

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

 

19. Höhere Gewalt

 

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die A-Holz, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die A-Holz während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die A-Holz vom Vertrag zurücktreten. Die A-Holz hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

 

 

20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der A-Holz zuständig.